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Wie können Schadenfreiheitsklassen übertragen werden?

Wie können Schadenfreiheitsklassen übertragen werden? hier Formular

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Die Übertragung von Schadenfreiheitsrabatten muss gut überlegt sein. Denn dieser Vorgang kann nicht rückgängig gemacht werden.

Die Übertragung ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich:

  • Abgabe nur an nahe Verwandte (Großeltern, Eltern, Geschwister, (Ehe-) Partnerinnen und Partner in häuslicher Gemeinschaft, Kinder).

  • Abgebende Person verliert alle SF-Klassen und deren Rabatte.

  • Empfängerinnen und Empfänger müssen zuvor regelmäßig mit dem Fahrzeug der Abgebenden gefahren sein.

  • Die Höhe der SF-Klassen darf die Jahre des Führerscheinbesitzes nicht überschreiten. Ein Beispiel: Ein Elternteil hat die SF-Klasse 20. Der Nachwuchs will die SF-Klassen übernehmen, hat aber erst seit sieben Jahren einen Führerschein. Er erhält auch mit einer Übertragung des Rabatts nur die SF-Klasse 7. Der Elternteil verliert damit seine gesamte SF-Klasse und müsste neu beginnen.

Nutzen Sie für die Übertragung der SF-Klassen das Formular von unserem Partner Tarifcheck: hier Formular

Achtung: Manche Versicherer akzeptieren nur ihre eigenen Rabattübertragungsformulare.

Hinweis: Eine Übertragung der SF-Klasse nach den obigen Bedingungen ist nach einem Todesfall ebenfalls möglich. Dies kann bis zu zwölf Monate nach dem Tod der Inhaberin beziehungsweise des Inhabers und der Einreichung der Sterbeurkunde erfolgen.

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Von admin

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